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Wormser Konkordat

Wormser Konkordat Logo #42000 Das Wormser Konkordat (erstmals von Gottfried Wilhelm Leibniz 1693 so bezeichnet), auch als Pactum Calixtinum sive Heinricianum bezeichnet, ist ein am 23. September 1122 in Worms öffentlich ausgetauschtes Konkordat zwischen dem römisch-deutschen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II., mit dem der Investiturstreit beigelegt wurde. Die Kompromiss...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Konkordat

Wormser Konkordat

Wormser Konkordat Logo #42015ist der Vertrag zwischen Papst und Kaiser vom 23. 9. 1122, der den Investiturstreit vorläufig abschließt. Der Kaiser überlässt der Kirche jede Investitur mit Ring und Stab und erlaubt kanonische Wahlen und freie Weihe. Der Papst lässt zu, dass im deutschen Reich die Wahl der Bischöfe in Gegenwart des Kaisers vollzogen wird und im Falle der Un...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Wormser Konkordat

Wormser Konkordat Logo #42076Das Wormser Konkordat ist ein am 23. September 1122 in Worms geschlossener Vertrag zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixtus II. Es beendete 1122 den jahrzehntelang währenden Investiturstreit zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt. Heinrich V. verzichtete auf die Investitur, nicht aber auf ...
Gefunden auf https://relilex.de/

Wormser Konkordat

Wormser Konkordat Logo #42134Wọrmser Konkordat, am 23. 9. 1122 in Worms verkündeter Vertrag zwischen Papst Kalixt II. und Kaiser Heinrich V. zur Beilegung des Investiturstreits. Der Kaiser verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab, erhielt aber das Recht, in Deutschland (nicht in Burgund und Italien) die gewählte...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wormser Konkordat

Wormser Konkordat Logo #42638Wormser Konkordat: Das Wormser Konkordat von 1122 zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixtus II. beendete den Investiturstreit. Es bestimmte, dass zuerst die Belehnung mit dem weltlichen Besitz, dann die Bischofsweihe erfolgt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42638

Wormser Konkordat

Wormser Konkordat Logo #42834Mit Wormser Konkordat wird der Vertrag von 1122 bezeichnet, mit dem der Investiturstreit beigelegt wurde. Man verständigte sich darauf, dass der Kaiser dem Papst in weltlichen Dingen (temporaliter) übergeordnet, geistlich (spiritualiter) aber untergeordnet war. Bezüglich der Investitur einigte man sich darauf, dass der Kaiser den kirchlichen Wü...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/wormserkonkordat.php
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